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Bei den NORTASE Kapseln handelt es sich um nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arznei- bzw. Verbandmittel. Diese dürfen nur in folgenden Ausnahmefällen von den Krankenkassen bezahlt werden:
für Kinder, die jünger als 12 Jahre alt sind
für Jugendliche mit Entwicklungs-Störungen, die jünger als 18 Jahre alt sind
bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn das Arzneimittel regulär zum Therapiestandard dieser Erkrankungen gehört
Eine ganz neue Erkenntnis, nachdem sie sich in mehrfachen Fällen wohl geweigert hatte (vielleicht war dort die EPI nur eine Verdachtsdiagnose?). Aber hiermit hat man bei der TK ja offenbar auch grünes Licht.
Denke auf dem Rezept muss dann im Zweifel "EPI" vermerkt werden.
Drücke allen TK Mitgliedern die Daumen für die weitere Behandlung mit Nortase, wenn Kreon und co. nicht anschlagen.