Hab den Part mal hier unter einem neuen Thema versucht extra darzustellen. Hoffentlich gelingt mit dass so wie ich es mir vorstelle. Das was ich Karla geschrieben habe, hab ich hier hin kopiert. Setze auch Ihr Einverständnis voraus, da die neue Diskussion ohne diesen Beitrag keinen Sinn mach.Pankreatix hat geschrieben:Hallo Reinhard,
den Verlauf des Verrentungsverfahrens den Du beschreibst, kann ich aus eigener Erfahrung leider bestätigen. Ich wollte auch nach den Operationen wieder als Leitender Angestellter eines rd. "Tausend-Mann (-natürlich auch Frau-, deshalb in Gänsefüsschen!) -Unternehmens einsteigen. Aber die Krankenkasse sah die Situation vollkommen anders, und bat mich dann, innerhalb eines gewissen Zeitraumes aufgrund meiner Erkrankung, von der ich ausging, dass diese nun soweit behandelt worden war, eine Reha absolviert hatte und von dieser als gesund bzw. arbeitsfähig entlassen wurde, dass ich damit wieder langsam meine Tätigkeit im Untermehmen aufnehmen könnte: Die Krankenkasse "bat" mich dann, entweder einen Rentenantrag zu stellen, oder aufgrund einer weiteren Rehamaßnahme die Erwerbsunfähigkeit feststellen zu lassen. Da ich natürlich den Sinn dieser Formulierung und angestrebten Aktion verstand, reichte ich den Antrag auf Verrentung wegen Erwerbsunfähigkeit ein, und wurde daraufhin dann als vollständig erwerbsunfähig verrentet; nach zweimaliger Verlängerung wurde ich dann auf unbestimmte Zeit als vollständig erwerbsunfähig erwebsunfähig eingestuft.
Bis zu diesem Zeitpunkt Stand mir auch seitens der Krankenkasse Krankengeld zu (aber nicht erhielt, dazu später), da die 78 Wochen (6 Wochen Lohnfortzahlung + 72 Wochen Krankengeld) noch nicht erreicht wurden.
Der Bescheid der Rentenversicherung zur Verrentung wegen vollständiger Erwerbsfähigkeit erreichte mich etwa in der 45. Woche des Krankseins. Verrentet wurde ich daraufhin rückwirkend auf einen Zeitpunkt, der in etwa der 20. Woche entsprach.
Und hier kommt nun der Unterschied, den ich erfahren "durfte" zu der Beschreibung, die Du, Reinhard, niedergeschrieben hast:
Ich musste das "zuviel erhaltene" Krankengeld (das ich mittlerweise, etwa 14 Tage vor dem Rentenbescheid erhalten hatte) rückwirkend zum rückwirkenden Verrentungszeitpunkt (20. Woche) gegenüber der mittlerweile erreichten Woche, bis zu der ich von der Krankenkasse Krankengeld erhalten hatte (45. Woche), zurückzahlen. Das entsprach dann der Differenz zwischen der erheblich niedrigeren Erwerbsunfähigkeitsrente zum Krankengeld multipliziert mit 25 Wochen: Eine ganze Menge Geld!!! Zudem kam noch, dass die Krankenkasse nicht in der Lage war mein Krankengeld zu ermitteln, da ich als Ltd. Angestellter ein Fixgehalt erhielt, sich also generell monatlich nichts (!!!) veränderte, so dass ich selbst zum Zeitpunkt der Verrentung wg. voller Erwerbsunfähigkeit, also in den mittlerweile 45 Wochen, natürlich kein Gehalt, aber auch kein Krankengeld erhielt; eine äußerst spannende Zeit, in der mittlerweile sämtliche (!!!) Reserven und Ersparnisse und Anleihen bei unseren Eltern absolut ausgereizt waren! Zumal gerade in diesem Zeitraum die festgelegte Zinsfestschreibung der Finanzierung unseres kleinen (!) Eigenheimes von 10 Jahren auslief, und eine Anschlussfinanzierung anstand. Und das der finanzierenden Bank verständlich zu machen, zumal ich zu der Zeit bereits rd. 3 Monate wg. nekotisierender Pankreatitis im Krankenhaus lag und selber kein persönliches Bankgespräch führen konnte, war nicht sonderlich einfach, zumal jede auch noch so kleine Aufregung bei mir weitere Schübe auslöste.
Eigentlich wollte ich gar nicht so weit ausholen. Aber mir war es dann doch wichtig zu beschreiben, wie solch ein Verrentungsverfahren auch verlaufen kann, wobei alle Beteiligten sich sicher ihren jew. Bestimmungen entsprechend "korrekt" verhalten hatten. Als Betroffener kann solch ein Ablauf bzw. Verlauf allerdings nahezu existenziell verlaufen!
Hier hilft einem Niemand und keine der "betroffenen" (wobei das eigentlich ich war!) Institionen war aufgrund der "internen Vorschriften" und "Spielräume" in der Lage, mir einfach nur etwas Zeit zu geben (zumal die Immobilie ja mit einer Hypothek besichert war): Vier Wochen später hätte sich alles in Wohlgefallen aufgelöst und der gesamte Schriftverkehr und die Telefoniererei vom Krankenbett sowie die mich sehr einnehmenden Anstrengungen und Belastungen wie Sorgen um die quasi anstehende Zwangsversteigerung unseres Häuschens während ich im Krankenbett liege, waren meiner Rekonvaleszenz, vielleicht sogar nachvollziehbar, nicht sonderlich zuträglich. Vielen herzlichen Dank an meine liebe Frau, ohne sie hätte ich das alles nicht geschafft !!!
Auf, dass möglichst allen Betroffenen ein besseres Verfahren widerfährt, wünsche ich Euch Allen alles Gute und vebleibe
mit freundlichen Grüßen,
Euer Pankreatix
Hatte an Karla geschrieben:
Sollte es zu einem derartigen Verfahren kommen rate ich Dir folgendes zu beachten:
Die Krankenkasse kann den Versicherten nur auffordern, innerhalb von 10 Wochen einen Antrag auf med. Rehabilitation zu stellen wenn der medizinische Dienst oder ein Krankenhaus Erwerbsunfähigkeit feststellt. Die Kasse kann keinen zwingen, sofort einen Rentenantrag zu stellen. Klingt paradox, zumal ja bereits eine Reha durchgeführt wurde, ist aber vom Gesetzgeber so geregelt. Dieser dann erneut gestellte Reha Antrag kann (und wird) dann von der Rentenversicherung einem Rentenantrag gleichgestellt.
Also Fristen ausnutzen, da die Rente in der Regel niedriger als das Krankengeld ist. Krankengeld wird wird innerhalb von drei Jahren für maximal 78 Wochen (Leistungsunterbrechung= LU) ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Wenn die Erkrankung erstmalig im April 2009 aufgetreten ist (und vorher auch keine AU bestand, die mit der jetzigen Krankheit im ursächlichen Zusammenhang stand) rechne 78 Wochen ab den ..?..April 2009. Solange hat Dein Mann Anspruch auf Krankengeld. Ein Rentenverfahren dauert (wenn alle Papiere zusammen sind) ca. 12 Wochen.
Im Extremfall ein vierte Jahr vor der Leistungsunterbrechung einen Rentenantrag stellen. Aber so glatt geht es selten, vorher unternimmt die Kasse schon etwas in Sachen "Reha-Antrag".
Die Rente wird in der Regel rückwirkend zugebilligt-abhängig vom Datum der Stellung des (Reha)Antrages. Demnach wäre, wenn die Rente niedriger als Krankengeld ist, ein Betrag dem Versicherten zu viel gezahlt. Die Zahlung der Krankengeldes wir mit Eingang des Bescheides eingestellt und der zu viel gezahlter Betrag wird nicht vom Versicherten zurückgefordert.
Es ist etwas kompliziert, bei Fragen mich anrufen. Bei aller vorrangigen Betroffenheit, kein bares Geld verschenken.
Lieben Gruß
Reinhard Holthöfer
RG Hannover
05722 71480