Re: Beantragung einer Erwerbsminderungsrente bei BSDK
Verfasst: 30. Juli 2026, 12:22
Das ist ein wichtiger Hinweis.
Das sind u.a. direkt 5 Jahre vor Einreichen eine EM-Antrags und 3 Jahre Einzahlung in die Kassen. Aber: Dann hätte ich gar keine Chance auf eine EM.
Aufgrund der Erkrankung habe ich solche durchgängige Zeiten nicht vorzuweisen. Die Anwältin des SoVD hat den Berechnungszeitpunkt weiter zurück gesetzt bis etwa kurz vor der ersten Reha 2014. Dazwischen liegen dann drei Rehan, vier sozialversicherungspflichtige Anstellungen (von wenigen Wochen .-(( bis maximal 24 Monaten) und Zeiten von ALG 1, die zählen...
Also gute juristische Beratung vom SoVD, VdK oder anderen guten Sozialrechtler... ist schon wichtig zu haben.
Wegen der Reha-Berichte würde ich heute auch auf der Matte stehen und widersprechen, aber wer keine Kraft dazu hat, der hat hier leider schon verloren.