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Erwerbsunfähigkeit nach Pankreaskarzinom und Whipple-OP

Verfasst: 20. Februar 2017, 13:12
von Smarty3648
Hallo zusammen,

immer mehr bereitet mir neben meiner Erkrankung selbst auch meine damit fest verbundene Zukunft Sorgen :( .

Ich bin Mitte 40 und wegen Bauchspeicheldrüsenkrebses (im Pankreaskopf) mit einer solitären Lebermetastase im Sommer 2016 nach Whipple operiert worden. Das Tumorstadium lautete: pT3, pN1 (1/25), L1, V0, n1, R0, G3, M1. Durch die OP konnte der Krebs entfernt werden.

Die darauf folgende Chemotherapie mit Gemcitabin hatte ich nicht vertragen, weshalb sie auf meinen Wunsch abgesetzt wurde. Nach einer CT-Untersuchung Anfang Februar wurden in der Leber neben den schon vorhandenen zahlreichen Zysten auch drei neue kleine Metastasen entdeckt. Nun möchte man eine Chemo mit 5-FU starten, bzw. es damit versuchen.

Bis zu dieser Krankheit war ich in einem großen Unternehmen als Sachbearbeiter (Bürotätigkeiten) vollzeit beschäftigt. Seitdem befinde ich mich im Krankenstand und beziehe aktuell Krankengeld, aber versuche jetzt schon -soweit wie möglich- Informationen für die Zeit danach zu sammeln, bzw. entsprechende Entscheidungen und Vorkehrungen zu treffen. Dazu gehört z.B. auch die Entscheidung bzgl. eines sehr attraktiven Abfindungsangebotes meines Arbeitgebers. Durch die Annahme würde ich mir in meiner noch verbleibenden Zeit (wer weiß schon) zusammen mit meiner Familie noch einige Wünsche erfüllen.

Allerdings kommt dieses Angebot für mich nur in Frage, wenn ich zumindest annähernd einschätzen könnte, dass ich nach Ablauf des Krankengeldes Anspruch auf die gesetzliche volle oder Teil-Erwerbsunfähigkeitsrente habe.

In beiden Fällen (also bei voller oder teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente) würde ich parallel dazu auch eine Berufsunfähigkeitsrente über meine betriebliche Altersversorgung erhalten können (allerdings wiederum nur wenn zu diesem Zeitpunkt mein Arbeitsverhältnis aufgelöst ist). Zusammen mit der gesetzlichen EU-Rente wäre somit ein mir ausreichendes monatliches Einkommen vorhanden.

Ist es möglich mit mir Eure Erfahrungen dahingehend zu teilen, wie Anträge auf Erwerbsunfähigkeit im Rahmen meiner Krankheit von der gesetzlichen Rentenversicherung behandelt werden?

Ich weiß zwar, dass der Gesetzgeber die Entscheidung darauf abstellt, wieviele Stunden der Betroffene am Tag arbeiten kann, aber gibt es aufgrund der Schwere der Krankheit und ihrer sehr schlechten Prognosen (auch nach der Whipple-OP nur ca. 25% Überlebenschance nach 5 Jahren), eine grundsätzliche "Mindesteinstufung" oder ein generelles Vorgehen? Wenn ja, würde es mich interessieren, ob die EU-Rente in diesen Fällen eher befristet oder unbefristet gewährt wurde.

Zum jetzigen Zeitpunkt plagen mich mein stark gemindertes Gewicht, Durchfälle (trotz Kreon), Schwindel und allgemeine körperliche Schwäche, spontan auftretende Luftnot und noch verkraftbare Schmerzen im Unterbauch. Wie mein Zustand zum Zeitpunkt der Antragsstellung in knapp einem Jahr sein wird, kann ich jetzt natürlich nicht wissen.

So langsam bekomme ich schon Depressionen wenn ich mir nur vorstelle, bei der Arbeit wieder 200% zu leisten und dann zu erfahren, dass mich die Krankheit erneut endgültig erwischt und mir dadurch jegliche Zeit geraubt wird.

Ich weiß, dass man in solchen Fällen grundsätzlich positiv denken und fühlen muss und dies oft auch positiven Einfluss auf den Krankheitsverlauf hat, aber realistisch und statistisch betrachtet, sehe ich es für mich -vor allem nach den nun doch schnell aufgetretenen neuen Metastasen- als unumgänglich auch den Worst-Case in Betracht zu ziehen und die Vorbereitungen auch dafür zu treffen. Schließlich möchte ich mich in so einem Fall nicht noch mit Dingen beschäftigen müssen, die ich vorher schon hätte regeln können.

Für Eure Hilfestellung und das Teilen Eurer Erfahrungen in der für mich doch sehr wichtigen Angelegenheit bin ich Euch sehr dankbar.

Viele Grüße

Smarty3648

Re: Erwerbsunfähigkeit nach Pankreaskarzinom und Whipple-OP

Verfasst: 21. Februar 2017, 00:31
von Hansdampf
Als Beamter kann ich deine (vielen) Fragen leider nicht beantworten, aber aus der Beschreibung geht nicht hervor, ob ein Grad der Behinderung (GdB) beim Sozialamt beantragt wurde. Bei der Krankheit gibt es auf jeden Fall ein GdB von 100 auf 5 Jahre befristet. Das spart - soweit ich weiß - zumindest einmal Steuern und verschafft eventuell andere Vorteile. Versuche, das rückwirkend für 2016 zu machen. Die Formulare gibt es online. Einfach mal nach "schwerbehindert" oder so beim zuständigen Sozialamt suchen.

Meine Diagnose ist übrigens fast gleich und ich erhalte momentan 5-FU und noch weitere Leckerlis. Bis jetzt läuft es noch ganz gut. Wird es bei dir auch ... :daumenh:

Re: Erwerbsunfähigkeit nach Pankreaskarzinom und Whipple-OP

Verfasst: 21. Februar 2017, 06:06
von Smarty3648
Hallo Hansdampf,

vielen Dank für deinen Hinweis.

Gerne ergänze ich meine Anfrage um die noch fehlende Info.

Auch mir wurde vom Sozialamt eine auf 5 Jahre befristete Schwerbehinderung mit GDB 100% zugesprochen.

Viele Grüße

Smarty3648

Re: Erwerbsunfähigkeit nach Pankreaskarzinom und Whipple-OP

Verfasst: 21. Februar 2017, 11:47
von angel29280
Wuhu Smarty,

ich kann dir glaube ich nur bedingt vielleicht helfen mit meiner Erfahrung, aber eben nicht allgemein.

Ich selbst hab keinen Krebs, aber bin erwerbsunfähigkeitsberentet mittlerweile unbefristet seit 10 Jahren mit einen GdB von 60% wg. psychischer und körperlicher Erkrankungen.

Meine Erfahrung ist, dass du mit GdB 100% keine Probleme haben solltest die Erwerbsunfähigkeitsrente zu bekommen bzw. heisst es ja mittlerweile volle Erwerbsminderung. Natürlich hängt es auch mit den jeweiligen Bundesland zusammen, wo du wohnst und auch an den Sachbearbeiter, der für dich zuständig ist. Zum Gutachter wirst du vermutlich auch anfangs geschickt, ich musste die ersten 3 Jahre immer jährlich bei Neuantragsstellung zum Gutachter, dann wurde nur noch nach Aktenlage entschieden bis ich schliesslich unbefristet bekommen habe.

Ich hatte damals aufgrund der Empfehlung von Ärzten parallel die Rente und GdB beantragt, allerdings, da ich damals erst 25 J., war, die ersten Jahre immer auf 1 Jahr befristet bekommen und nach etwa 5-6- Jahre dann unbefristet.

Natürlich haben sich die Gesetzte sicher auch geändert, daher weiß ich darüber nichts. Damals war es so, glaube ich noch in Erinnerung zu haben, dass man mindestens 5 Jahre eingezahlt haben muss in die Rentenkasse, dann hattest du Anspruch. Dazu zählt auch die Lehrzeit und Kinderzeit.

Ich hoffe, dass du den Kampf gewinnst und nicht aufgibst!

Liebe Grüsse

Angel :hallo:

Re: Erwerbsunfähigkeit nach Pankreaskarzinom und Whipple-OP

Verfasst: 22. Februar 2017, 18:09
von Cerberus
Hansdampf hat geschrieben:Grad der Behinderung (GdB) beim Sozialamt beantragt...
Also hier ist das mit Schwerbehinderung beim Versorgungsamt angesiedelt.

Ich habe wegen dem Pankreaskarzinom u. Whipple-OP etc. GdB 100 bekommen für 10 Jahre. (GdB 60 hatte ich schon vorher.)

Erwerbsminderungsrente bekam ich ebenfalls, hätte aber in ein paar Jahren sowieso Altersrente gehabt. (Jahrgang 1957)

:)

Re: Erwerbsunfähigkeit nach Pankreaskarzinom und Whipple-OP

Verfasst: 22. Februar 2017, 18:18
von Cerberus
angel29280 hat geschrieben:...heisst es ja mittlerweile volle Erwerbsminderung.
Die teilweise Erwerbsminderung gibt es nebenher auch (noch). :zw:

Re: Erwerbsunfähigkeit nach Pankreaskarzinom und Whipple-OP

Verfasst: 6. März 2017, 00:56
von Muggle
Zuerst solltest du, wie bereits von den anderen angesprochen, dir einen Behindertenausweis besorgen. Die entsprechenden Dokumente (in dem Fall brauchst du wahrscheinlich nicht mal zur Begutachtung antanzen und wenn du weniger als einen GdB von 100 kriegst, solltest du Widerspruch einlegen, denn die 100 stehen dir nach den Leitlinien für die gutachterliche Tätigkeit schlichtweg zu) werden dir sehr dabei helfen, die Rente durch zu kriegen. Aber normalerweise dürfte das kein Problem sein, deine Erkrankung ist potentiell lebensbegrenzend und auch derzeit mit ordentlich Symptomen verbunden, auch einer geringen Leistungsfähigkeit und das sollte auch die Rentenversicherung kapieren. Und wenn du die Anwartschaftszeiten erfüllst, solltest du auch Rente bekommen. Die sind allgemein eher pienzig, aber ich glaube ehrlich nicht, dass es in deinem Fall auch nur einen Hauch eines Zweifels gibt. Mit Sicherheit sagen kann man es natürlich nie, aber dir steht ja auch noch der Rechtsweg offen. Es ist gut möglich, dass die Befristungen aussprechen. Da steckt man nicht drin, das ist auch nicht immer logisch, offenbar glaubt man bei der Rentenversicherung (und teilweise beim Versorgungsamt auch) an Wunderheilungen. Aber das macht ja nichts. Sollte es dir tatsächlich in 5 Jahren blendend gehen, könntest du dir einen neuen Job suchen. Das wird aber vermutlich nicht so sein. Und das merkt auch ein Gutachter. ich würde mir ehrlich gesagt bei dieser Diagnose wenig Sorgen machen, dass die Rente nicht genehmigt wird. Fang aber rechtzeitig mit der Beantragung an, die brauchen eine Weile. Und checke vorher, ob du die rein formalen Bedingungen für eine Rente erfüllst. Daran ist nämlich meine gescheitert und dann landet man statt in Rente in Grundsicherung, was zur Sozialhilfe zählt und da ziehen sie zuerst mal das meiste vom Vermögen ein, falls man welches hat. Ich bin damals aber für wesentlich weniger für arbeitsunfähig erklärt worden (nur leider eben dann nicht mit Rente sondern mit Grundsicherung, die Begutachtung dafür macht aber auch die RV)

Wichtig ist, dass du bei Anträgen und Begutachtungen die Einschränkungen im täglichen Leben deutlich machst. Ich gehe davon aus, dass niemand von dir verlangen wird, zu arbeiten. Ich würde sagen, nimm die Abfindung und genieße das Leben.

Re: Erwerbsunfähigkeit nach Pankreaskarzinom und Whipple-OP

Verfasst: 6. März 2017, 09:11
von Martinium
Guten Morgen Smarty,

Ich stehe vor der gleichen Situation, bin nur schon ein kleines Stück weiter. Ich habe drei Chemoblöcke hinter mir und zum Schluss waren die Nebenwirkungen größer als die Lebensqualität. Daher habe ich die Chemotherapie abgebrochen. Ich glaube nicht mehr an eine Genesung und gehe davon aus dass mir jetzt noch 2-4 Monate bewussten Lebens bleibt.

Mein Krankengeld läuft im April 2017 aus und am kommenden Mittwoch habe ich eine Rentenberatung. Man hat mir aber schon signalisiert, dass ich die volle Erwerbsminderungsrente bekomme. Die Höhe liegt bei circa 30 % des letzten Bruttogehaltes. Also noch mal deutlich unter dem Krankengeld. Sollte ich dann versterben, bekommt meine Frau von diesem Rentenbetrag 60 % Witwenrente. Also richtig problematisch wird es für die Hinterbliebenen. Wenn du möchtest, melde ich mich noch einmal nach meinem Termin mit der Rentenberatung.

Wenn dir eine großzügige Abfindung angeboten wurde, nutze sie zur Verbesserung deiner Lebensqualität und zur Absicherung deiner Lieben. Ich bin 55 Jahre alt und seit 17 Jahren in einem mittelständischen Unternehmen tätig. Mir wurde keine Abfindung angeboten. Weiß jemand ob es dafür einen Anspruch gibt?

Liebe Grüße

Martin

Re: Erwerbsunfähigkeit nach Pankreaskarzinom und Whipple-OP

Verfasst: 6. März 2017, 10:29
von Smarty3648
Guten Morgen Martinium,

ich kann mich gut mit Deiner leider so traurigen Situation identifizieren. Es tut mir wirklich sehr leid, dass trotz mehrerer Versuche, die Chemos eher Leid als Heil gebracht haben.

Damals nach der OP als man mir die Chemo erklärt hat, teilte mir der Arzt mit, dass die Chemo in meinem Fall ca. 5-10% "statististische" Verbesserung bringen würde.

Auf meine Frage, weshalb ich für diese geringfügige Verbesserung diese Strapazen auf mich nehmen soll, meinte er, dass dies besser sei als nichts :(

Nach so einer Aussage wollte ich natürlich gegenüber meiner Familie nicht den Eindruck erwecken, dass ich nicht alles in meiner Macht stehende versuchen würde diese Krankheit zu besiegen. Obwohl ich persönlich eher rational an die Sache herangehe und die Zeit eher mit was anderem als mit der Chemo verbracht hätte.

Ich hoffe Du kannst es verneinen, aber hast du aktuell Metastasen?

Die von mir erwähnte Abfindung ist eine Möglichkeit, die mein Arbeitgeber aktuell im Rahmen eines sozialverträglichen Stellenabbauplans indirekt fast jedem anbietet. Sie bedarf allerdings der endgültigen Zustimmung durch die Vorgesetzten, welche ich mir nach einem Gespräch mit ihnen erhoffe.

Leider ist mir auch vor einigen Tagen zu Ohren gekommen, dass die Nachfrage so groß sei, dass die Chancen auf eine Zustimmung nicht mehr so hoch liegen :( . Ein Versuch ist es aber allemal wert.

Unabhängig von dieser Abfindung wäre für mich auch noch der Bezug einer Erwerbsminderungsrente über meine betriebliche Altersversorgung möglich. Vorausgesetzt jedoch, dass ich zu dem Zeitpunkt gekündigt habe und Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente besteht, bzw. diese beziehe. Darüber hinaus habe ich Gott sei Dank auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, die jetzt schon leistet.

Also kann ich nur sagen, dass ich Gott sei Dank in finanzieller Hinsicht gut über die Runden kommen kann. Voausgesetzt natürlich, dass auch alle der drei genannten Stellen die Renten leisten.

Lieber Martinium, ich wäre Dir wirklich sehr dankbar, wenn Du auch das Ergebnis Deines Termins mit der Rentenberatung posten könntest. Vor allem, ob die Rente eher befristet oder unbefristet genehmigt wird.

Ich wünsche Dir von ganzen Herzen, dass das Leben und die Krankheit Dir noch einiges an positiven Überraschungen bereit hält und Du unabhängig von Deiner Erwartung jede mögliche Zeit nutzt das Leben soweit wie möglich zu genießen.

Liebe Grüße

Smarty

Re: Erwerbsunfähigkeit nach Pankreaskarzinom und Whipple-OP

Verfasst: 6. März 2017, 10:45
von Smarty3648
Lieber Muggle,

vielen Dank für Deine Antwort.

Deine Gedanken schwirren mir genau so durch den Kopf. Ich kann es mir einfach nicht vorstellen, dass man hinsichtlich einer Erwerbsminderung mit so einer Krankheit eine Absage kassiert. Aber zwischen Realität und Erwartung klafft leider allzu oft eine große Lücke.

Den Schwerbehindertenausweis habe kurz nach der Diagnose und der OP zwar befristet, aber mit 100% erhalten.

Das Krankengeld läuft Anfang 2018 aus. Da die Erwerbsminderungsrente doch um einiges weniger ist als das Krankengeld, wollte ich nicht allzu früh den Antrag auf Erwerbsminderung stellen. Ich dachte so an einen Zeitpunkt ab ungefähr Mitte dieses Jahres.

Liebe Grüße

Smarty


Muggle hat geschrieben:Zuerst solltest du, wie bereits von den anderen angesprochen, dir einen Behindertenausweis besorgen. Die entsprechenden Dokumente (in dem Fall brauchst du wahrscheinlich nicht mal zur Begutachtung antanzen und wenn du weniger als einen GdB von 100 kriegst, solltest du Widerspruch einlegen, denn die 100 stehen dir nach den Leitlinien für die gutachterliche Tätigkeit schlichtweg zu) werden dir sehr dabei helfen, die Rente durch zu kriegen. Aber normalerweise dürfte das kein Problem sein, deine Erkrankung ist potentiell lebensbegrenzend und auch derzeit mit ordentlich Symptomen verbunden, auch einer geringen Leistungsfähigkeit und das sollte auch die Rentenversicherung kapieren. Und wenn du die Anwartschaftszeiten erfüllst, solltest du auch Rente bekommen. Die sind allgemein eher pienzig, aber ich glaube ehrlich nicht, dass es in deinem Fall auch nur einen Hauch eines Zweifels gibt. Mit Sicherheit sagen kann man es natürlich nie, aber dir steht ja auch noch der Rechtsweg offen. Es ist gut möglich, dass die Befristungen aussprechen. Da steckt man nicht drin, das ist auch nicht immer logisch, offenbar glaubt man bei der Rentenversicherung (und teilweise beim Versorgungsamt auch) an Wunderheilungen. Aber das macht ja nichts. Sollte es dir tatsächlich in 5 Jahren blendend gehen, könntest du dir einen neuen Job suchen. Das wird aber vermutlich nicht so sein. Und das merkt auch ein Gutachter. ich würde mir ehrlich gesagt bei dieser Diagnose wenig Sorgen machen, dass die Rente nicht genehmigt wird. Fang aber rechtzeitig mit der Beantragung an, die brauchen eine Weile. Und checke vorher, ob du die rein formalen Bedingungen für eine Rente erfüllst. Daran ist nämlich meine gescheitert und dann landet man statt in Rente in Grundsicherung, was zur Sozialhilfe zählt und da ziehen sie zuerst mal das meiste vom Vermögen ein, falls man welches hat. Ich bin damals aber für wesentlich weniger für arbeitsunfähig erklärt worden (nur leider eben dann nicht mit Rente sondern mit Grundsicherung, die Begutachtung dafür macht aber auch die RV)

Wichtig ist, dass du bei Anträgen und Begutachtungen die Einschränkungen im täglichen Leben deutlich machst. Ich gehe davon aus, dass niemand von dir verlangen wird, zu arbeiten. Ich würde sagen, nimm die Abfindung und genieße das Leben.