Schwerbehindertenausweis
Verfasst: 2. April 2010, 12:32
Hallo,
ich suche Unterstützung in Sachen Behindertenausweis.
Den Ausweis habe ich selbst beantragt, ärztliche Berichte sind dann vom Verorgungsamt eingeholt worden. Ich hatte eine Whipple-OP einschließlich Magen-Teilresektion, nach Histologie stellte sich ein gutartiger Tumor an der Bauchspeicheldrüse heraus. Dafür wird jetzt ein Grad der Behinderung von 30% anerkannt.
Ich hatte außerdem Operationen an der Ohrspeicheldrüse (da war ein Karzinom), damit verbunden Hauttransplantationen und eine Rekonstruktion des Facialis-Nervs. Geblieben ist eine Gesichtsnervenlähmung. Insgesamt wurde mir ein Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 80% ausgestellt.
Dagegen habe ich widersprochen, weil ich unter anderem in diesem Forum gelesen hatte, dass schon alleine nach einer Whipple OP 100% anerkannt werden können, zumindest für die ersten 5 Jahre.. Außerdem sei es möglich, das Merkzeichen G zu bekommen, wenn man starken Gewichtsverlust erlitten hat. Ich war herunter auf 56 kg bei 189 cm Größe, es fehlte jegliche Kraft. Jetzt hänge ich irgendwo bei 64 kg und bekomme nichts mehr auf die Rippen, weil die Verdauung eben nicht mehr wie früher funktioniert. Mein Widerspruch wurde jetzt in beiden Punkten negativ beschieden.
Was tut man in diesem Fall? Lohnt sich Beratung oder anwaltliche Hilfe? Hat jemand Beispiel oder Entscheidungen, die meine Position stützen könnten? Oder sehe ich es falsch und bin eigentlich gut bedient?
Vielen Dank für Eure Meinungen
ich suche Unterstützung in Sachen Behindertenausweis.
Den Ausweis habe ich selbst beantragt, ärztliche Berichte sind dann vom Verorgungsamt eingeholt worden. Ich hatte eine Whipple-OP einschließlich Magen-Teilresektion, nach Histologie stellte sich ein gutartiger Tumor an der Bauchspeicheldrüse heraus. Dafür wird jetzt ein Grad der Behinderung von 30% anerkannt.
Ich hatte außerdem Operationen an der Ohrspeicheldrüse (da war ein Karzinom), damit verbunden Hauttransplantationen und eine Rekonstruktion des Facialis-Nervs. Geblieben ist eine Gesichtsnervenlähmung. Insgesamt wurde mir ein Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 80% ausgestellt.
Dagegen habe ich widersprochen, weil ich unter anderem in diesem Forum gelesen hatte, dass schon alleine nach einer Whipple OP 100% anerkannt werden können, zumindest für die ersten 5 Jahre.. Außerdem sei es möglich, das Merkzeichen G zu bekommen, wenn man starken Gewichtsverlust erlitten hat. Ich war herunter auf 56 kg bei 189 cm Größe, es fehlte jegliche Kraft. Jetzt hänge ich irgendwo bei 64 kg und bekomme nichts mehr auf die Rippen, weil die Verdauung eben nicht mehr wie früher funktioniert. Mein Widerspruch wurde jetzt in beiden Punkten negativ beschieden.
Was tut man in diesem Fall? Lohnt sich Beratung oder anwaltliche Hilfe? Hat jemand Beispiel oder Entscheidungen, die meine Position stützen könnten? Oder sehe ich es falsch und bin eigentlich gut bedient?
Vielen Dank für Eure Meinungen