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Wiedereingliederung von der Krankenkasse abgelehnt?
Verfasst: 8. August 2008, 16:31
von Sabricia
Ich war so froh endlich nen neuen Job zu haben die auch mit der Wiedereingliederung einverstanden ist. Mein Arzt ist auch damit einverstanden. Jetzt sagt meine Krankenkasse nö machen wir nicht, hat es aber nicht wirklich begründet. Was kann ich denn jetzt tun? Was jemand darüber bescheid?
Gruss Sabrina
Re: Wiedereingliederung von der Krankenkasse abgelehnt?
Verfasst: 8. August 2008, 18:02
von Reinhard
Hallo Sabrina,
vor Jahren hatte ich derartige Fälle bei einer Krankenkasse noch bearbeitet. Was sich inzwischen (bin jetzt Rentner) geändert hat und welche Voraussetzungen erfüllt sei müssen, werde ich ermitteln. Bisher habe ich nur erfahren dass hier eine gesetzliche Regelung greift und diese auf alle Kassen anzuwenden ist. Habe mir Unterlagen kommen lassen und melde mich bei Dir. Teil mir trotzdem Deine Krankenkasse mit.
Bis dann
Re: Wiedereingliederung von der Krankenkasse abgelehnt?
Verfasst: 8. August 2008, 20:28
von Sabricia
Hallo Reinhard, danke für deine Antwort. Ich bin bei der Ikk-Südwest Direkt versichert. Ich hatte bis jetzt eigentlich nie Probleme mit denen aber jetzt schon. Achja was man vielleicht auch noch beachten sollte ich habe einen Schwerbehindertenausweis von 50%.
Re: Wiedereingliederung von der Krankenkasse abgelehnt?
Verfasst: 8. August 2008, 21:38
von Reinhard
Hallo Sabrina,
die Schwerbehinderung ist hiefür unwichtig. Die Gründe der Ablehnung sind wichtig. Habe mir von meinem früheren Arbeitgeber Unterlagen per Email kommen lassen. Schau mal in Deine PN. Werde Dir, wenn Du willst und wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, gerne helfen.
Re: Wiedereingliederung von der Krankenkasse abgelehnt?
Verfasst: 8. August 2008, 21:41
von Sabricia
Also in meinem Brief steht das eine Wiedereingliederung nicht möglich ist, da ich bei einem neuen Arbeitgeber anfange. Das war auch schon mehr steht nicht drin.
LG Sabrina
Re: Wiedereingliederung von der Krankenkasse abgelehnt?
Verfasst: 9. August 2008, 09:47
von Reinhard
Hallo und guten Morgen,
werde mich Montag erkundigen, ob dieses richtig ist. Wenn Du bisher andere Leistungen (Arbeitslosengeld - Krankengeld) bekommen hast, könnte es Probleme geben. Auch ein bisheriges Arbeitsverhältnis zur Beurteilung der stufenweise Wiedereingliederung sowie eine Bemessungsgrundlage wie das bisherige Gehalt würden fehlen. Ich bin mir nicht im klaren, ob es zulässig ist, das neue Arbeitsverhältnis in Art und Umfang und von der Bezahlung einem "Alten" gleichzusetzen. Was war vor dem Krankengeld? Arbeitslosengeld, oder Entgelt aus einem gleichartigen Beschäftigungsverhältnis?
Viele Fragen!
Re: Wiedereingliederung von der Krankenkasse abgelehnt?
Verfasst: 9. August 2008, 14:41
von Sabricia
Da habe ich noch gearbeitet. Ich bin erst entlassen worden als ich im Krankenhaus lag. Ich habe auch bei anderen Krankenkasse gefragt. Die würde die Wiedereingliederung sofort machen auch bei einen neuem Arbeitgeber. Das wäre völlig unwichtug.
LG Sabrina
Re: Wiedereingliederung von der Krankenkasse abgelehnt?
Verfasst: 9. August 2008, 23:07
von Reinhard
Hallo,
werde mich Montag informieren. Melde mich Anfang nächster Wochen.
bis dann
Re: Wiedereingliederung von der Krankenkasse abgelehnt?
Verfasst: 12. August 2008, 18:17
von Reinhard
Hallo Sabrina,
habe mich zwischenzeitlich erkundigt. Die Kassen, die ich angesprochen habe, machen es auch beim neuen Arbeitgeber wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.
Gehe zur IKK und verlange einen Rehabilitionsberater mit dem Du die Angelegenheit in Ruhe durchsprechen kannst.(fast alle Kassen haben diese extra ausgebildeten Mitarbeiter)
Sollte die einen solchen nicht haben, verlang den Dienstvorgesetzten. Konfrontiere sie mit der Handhabung der anderen Kassen. Bei mündlicher Ablehnung verlange einen "Widerspruchsfähigen" Bescheid. Gegen diesen ist dann Widerspruch innerhalb der dort aufgezeigten Frist einzulegen. Dann kommt die Widerspuchstelle der Kasse zu Zuge, in der auch Mitgieder wie Du und ich sitzen. Lehnt diese die Leistung erneut ab, ist der nächste Weg das Sozialgericht. Das ist der täglich hundertfache praktizierte Verwaltungsakt. So weit sollte es aber nicht kommen. Deine Gesprächspartner sollen zunächst nur wissen, dass Du den Rechtsweg kennst und ihn auch notfalls gehen wirst.
Nenne Dir einige Grundvoraussetzung für die Leistung "Wiedereingliederung":
- Es ist eine Absprache mit dem Arzt und dem Arbeitgeber erforderlich
- die Maßnahme hat Aussicht auf Erfolg,
- es muss ein Arbeitsvertrag bestehen,
- Arbeitsentgelt muss nicht gezahlt werden, wenn der Arbeitgeber zahlt, wird es auf das Krankengeld angerechnet,
- der Zeitraum ist in der Regel 4 - 6 Wochen, manchmal 8 Wochen und in begründeten Einzelfällen bis maximal 6 Monate.
All dies habe ich in Gesprächen erfahren. Ob es sich hier im einzelnen um gesetzliche Grundlagen , Satzungsrecht der Kassen oder einfache Absprachen der Spitzenverbände der Krankenkassen handelt kann ich auf die Schnelle nicht ermitteln.
Wünsch Dir viel Glück. Notfalls ruf mich an. Nummer findest Du im Verzeichnis "Regionalgruppenleiter" auf der Seite des AdP.
Ich muss aber darauf hinweisen, dass es sich hier um keine Rechtsberatung handelt. Dies darf ich nicht und auch nicht der AdP.
Re: Wiedereingliederung von der Krankenkasse abgelehnt?
Verfasst: 13. August 2008, 15:21
von Sabricia
Hallo Reinhard,
danke für die Tipps. Ich habe mit dem Rehabilitionsberater gesprochen, der war auch sehr verwundert warum die Wiedereingliederung abgelehnt werden soll. Er wird sich darum kümmern und will sich morgen nochmal bei mir melden.
Lg Sabrina