Techniker Kasse Übernahme der Kosten für NORTASE
Verfasst: 7. Mai 2024, 17:17
Aussage der Techniker Krankenkasse:
Bei den NORTASE Kapseln handelt es sich um nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arznei- bzw. Verbandmittel. Diese dürfen nur in folgenden Ausnahmefällen von den Krankenkassen bezahlt werden:
Bei den NORTASE Kapseln handelt es sich um nicht verschreibungspflichtige, aber apothekenpflichtige Arznei- bzw. Verbandmittel. Diese dürfen nur in folgenden Ausnahmefällen von den Krankenkassen bezahlt werden:
- für Kinder, die jünger als 12 Jahre alt sind
- für Jugendliche mit Entwicklungs-Störungen, die jünger als 18 Jahre alt sind
- bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn das Arzneimittel regulär zum Therapiestandard dieser Erkrankungen gehört