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Erstattungsfähigkeit der Rizoenzyme

Verfasst: 3. April 2025, 10:37
von Lutz Otto
Liebe Foren-Mitglieder,

In den vergangenen Wochen wurde mehrfach über die Wirkung und Erstattungsfähigkeit der Rizoenzyme "Nortase" diskutiert. Zahlreiche Betroffene berichteten, dass sie mit diesen Enzymen bessere Ergebnisse erzielten als mit klassischen Enzympräparaten. Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jedoch entschieden, dass Rizoenzyme künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstattet werden sollen.

Am 20. Februar 2025 wurde im Plenum des G-BA intensiv über diese Entscheidung debattiert. Patientenvertretungen, Ärzte sowie Interessen- und Berufsverbände brachten zahlreiche fundierte Argumente vor, die eine Verschlechterung der Patientenversorgung durch diese Maßnahme befürchten lassen. Trotz dieser Einwände blieb die Entscheidung bestehen.

Hintergrund der Entscheidung

Der G-BA hat dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) empfohlen, die Erstattung von Rizoenzyme durch die GKV zu streichen. Die Begründung lautet, dass nur solche Arzneimittel erstattet werden sollen, die:

- als Therapiestandard von der Mehrheit der Fachärzte befürwortet werden,

- in den Leitlinien der relevanten Fachgesellschaften empfohlen werden.

Sollte das BMG dieser Empfehlung folgen, wären künftig nur noch Verdauungsenzyme aus der Bauchspeicheldrüse von Schweinen (Pankreatin) erstattungsfähig. Aktuell (Stand: 1. April 2025) besteht jedoch noch die Erstattungsfähigkeit der Rizoenzyme.

Was können Sie tun?

Um das Bundesministerium für Gesundheit zu einer anderen Entscheidung zu bewegen, ist es wichtig, aktiv zu werden. Ein erster wichtiger Schritt ist, sich direkt an das BMG zu wenden. Dies kann per Brief oder E-Mail geschehen.

Mögliche Adressaten:
Bundesministerium für Gesundheit / Abteilung: Arzneimittel / 11055 Berlin / E-Mail: 213@bmg.bund.de

Inhalte Ihres Schreibens:

Eigene Erfahrungen mit Rizoenzyme schildern
  • Argumente zur besseren Verträglichkeit und Wirksamkeit darlegen
  • Auf die Bedeutung einer Therapievielfalt hinweisen
  • Nachteile der ausschließlichen Nutzung von Pankreatin thematisieren
Je mehr Betroffene und Unterstützer sich an das BMG wenden, desto höher ist die Chance, dass die Entscheidung noch einmal überdacht wird.

Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit, bei bestmöglicher Gesundheit, herzliche Grüße

Lutz Otto

Re: Erstattungsfähigkeit der Rizoenzyme

Verfasst: 3. April 2025, 14:58
von TomKay
Danke, habe eben eine lange Mail hingeschrieben.

Viele Grüße
Tom

Re: Erstattungsfähigkeit der Rizoenzyme

Verfasst: 3. April 2025, 15:54
von Mousetrix
Das ist ja wirklich wieder grenzwertig… sind doch so viele Menschen drauf angewiesen. Ist ja wirklich Wahnsinn, wir müssen alle aktiv werden auch wenn die Menge hier im Forum wirklich vermutlich nur ein kleiner Teil der ganzen Menge sind.

Gruß Christian

Re: Erstattungsfähigkeit der Rizoenzyme

Verfasst: 3. April 2025, 21:54
von Andi
Hallo,
es ist schon seltsam, die Tierbestände sinken generell, vieles wird auf fleischlose vergane Ernährung umgestellt, so soll die Zukunft aussehen.
Trotzdem macht man hier Rolle rückwärts, versteht niemand.
Ich denke es wird eine bestimmte Lobby bedient🤔

Viele Grüße Andi

Re: Erstattungsfähigkeit der Rizoenzyme

Verfasst: 29. April 2025, 10:37
von Bela
Noch einmal der Text von Herrn Otto bzgl. der Argumentation für Nortase als Kassenleistung:

Liebe Foren-Mitglieder,

In den vergangenen Wochen wurde mehrfach über die Wirkung und Erstattungsfähigkeit der Rizoenzyme "Nortase" diskutiert. Zahlreiche Betroffene berichteten, dass sie mit diesen Enzymen bessere Ergebnisse erzielten als mit klassischen Enzympräparaten. Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jedoch entschieden, dass Rizoenzyme künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstattet werden sollen.

Am 20. Februar 2025 wurde im Plenum des G-BA intensiv über diese Entscheidung debattiert. Patientenvertretungen, Ärzte sowie Interessen- und Berufsverbände brachten zahlreiche fundierte Argumente vor, die eine Verschlechterung der Patientenversorgung durch diese Maßnahme befürchten lassen. Trotz dieser Einwände blieb die Entscheidung bestehen.

Hintergrund der Entscheidung

Der G-BA hat dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) empfohlen, die Erstattung von Rizoenzyme durch die GKV zu streichen. Die Begründung lautet, dass nur solche Arzneimittel erstattet werden sollen, die:

- als Therapiestandard von der Mehrheit der Fachärzte befürwortet werden,

- in den Leitlinien der relevanten Fachgesellschaften empfohlen werden.

Sollte das BMG dieser Empfehlung folgen, wären künftig nur noch Verdauungsenzyme aus der Bauchspeicheldrüse von Schweinen (Pankreatin) erstattungsfähig. Aktuell (Stand: 1. April 2025) besteht jedoch noch die Erstattungsfähigkeit der Rizoenzyme.

Was können Sie tun?

Um das Bundesministerium für Gesundheit zu einer anderen Entscheidung zu bewegen, ist es wichtig, aktiv zu werden. Ein erster wichtiger Schritt ist, sich direkt an das BMG zu wenden. Dies kann per Brief oder E-Mail geschehen.

Mögliche Adressaten:
Bundesministerium für Gesundheit / Abteilung: Arzneimittel / 11055 Berlin / E-Mail: 213@bmg.bund.de

Inhalte Ihres Schreibens:

Eigene Erfahrungen mit Rizoenzyme schildern
  • Argumente zur besseren Verträglichkeit und Wirksamkeit darlegen
  • Auf die Bedeutung einer Therapievielfalt hinweisen
  • Nachteile der ausschließlichen Nutzung von Pankreatin thematisieren
Je mehr Betroffene und Unterstützer sich an das BMG wenden, desto höher ist die Chance, dass die Entscheidung noch einmal überdacht wird.

Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit, bei bestmöglicher Gesundheit, herzliche Grüße

Lutz Otto
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Re: Erstattungsfähigkeit der Rizoenzyme

Verfasst: 30. Mai 2025, 11:52
von TomKay
Ich möchte hier nochmal auf dieses Thema aufmachen. Bitte alle Nortase-Nutzer richtig Radau beim BMG machen. Sonst stehen wir am Ende vor einem großen Problem.

Liebe Grüße
Tom

@Lutz Otto: Wäre es nicht denkbar, dazu einmal einen kurzen Newsletter an alle Forenmitglieder zu schicken? Damit erreicht man vielleicht kurzfristig noch mehr Teilnehmer.

Re: Erstattungsfähigkeit der Rizoenzyme

Verfasst: 30. Mai 2025, 12:32
von Mousetrix
Ist doch schon beschlossen soviel ich weis…Ich habe hingeschrieben… wurde in der Anhörung nur als verschiedene Betroffene behandelt.

Re: Erstattungsfähigkeit der Rizoenzyme

Verfasst: 30. Mai 2025, 13:28
von TomKay
Vielleicht muss ich dem BMG einfach mal eine Stuhlprobe unter Nutzung von Kreon zukommen lassen.

Re: Erstattungsfähigkeit der Rizoenzyme

Verfasst: 31. Mai 2025, 10:22
von Mousetrix
@tom habe sehr über den Kommentar gelacht ;D

Ich habe mir alle Aussagen genau durchgelesen und kann leider nicht nachvollziehen wenn alle Angehörten sagen das medikament wird gebraucht... warum das dann anders kommt. Und bei betroffene steht nur im Protokoll "verschiedene Betroffene" wie genau das Behandelt wurde und warum der ADP nicht angehört wurde, weis ich leider nicht.

Re: Erstattungsfähigkeit der Rizoenzyme

Verfasst: 31. Mai 2025, 13:02
von Ulli
Gibt es denn eine medizinische Antwort darauf, wie dann die eingeschränkte/eingestellte Bicarbonatproduktion der BSD , von denen es ja Betroffene gibt, zu behandeln ist. Denen bleiben ja dann auch nur die Schweineenzyme.