Seite 1 von 1
Kreon/Regress
Verfasst: 13. August 2026, 15:42
von Tasmania
Hallo!
Ich bin neu hier und auf dieses Forum gestoßen, weil ich nach „Kreon/Regress/Krankenkasse gesucht habe.
Seit einem Notarzteinsatz im April dieses Jahres wurde in der Folgezeit eine EPI im Labor bei mir nachgewiesen. Pankreaselastase beim 1. Mal bei 35, dann bei 19.
Mein Hausarzt empfahl mir Kreon zu nehmen. Ok.
Tatsächlich kann ich ohne Kreon nicht mehr essen, bzw. verdauen.
Es will mir aber Keiner verschreiben. Nicht Hausärzte, noch Gastroenterologen, noch Diabetologen fühlen sich für mich zuständig. Alle haben Angst vor Regressforderungen der Krankenkasse.
Als ob ich es mir aussuchen könnte und die Beschwerden ein bisschen aufplausche.
Ich habe meine Befunde mittlerweile an zig Stellen gesendet, wie Uniklinik, ect.
Keine Reaktion.
Kann mir jemand sagen, was ich tun soll? Meine finanziellen Reserven sind mittlerweile aufgebraucht.
Ich kann mir das Kreon auf Dauer einfach nicht leisten. Dann kann ich mir nämlich kein Essen mehr kaufen, was damit verdaut werden soll.🤷🏻♀️
Hat jemand das Gleiche erlebt und das Problem lösen können?
Vielen Dank fürs Lesen und für eine Antwort!🤗
Re: Kreon/Regress
Verfasst: 13. August 2026, 17:27
von Heike62
Hallo Tasmania,.
das ist komisch. Kreon ist doch eigentlich normal gelistet und kann verschrieben werden.
Nortase ist das Medikament, welches man selbst kaufen muss.
Es gibt noch andere Schweineenzyme, Pankreatin z. B.
Irgendwas müssen sie dir verschreiben, normal ist das nicht.
Was genau sagen die Ärzte denn, warum sie es dir nicht verschreiben wollen? Nur aus Regressgründen ?
VG Heike
Re: Kreon/Regress
Verfasst: 13. August 2026, 17:37
von -dmnk-
Eindeutige Rechtslage:
Bei gesicherter EPI (Elastase $<100$, ICD-10 Code K86.81 G) ist Kreon nach der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage III, Nr. 36) voll erstattungsfähig und muss auf rosa Kassenrezept ausgestellt werden.
Krankenkasse einschalten:
Bei der Kasse anrufen und das Problem schildern. Die Kasse bestätigt dem Hausarzt in der Regel schriftlich die Regresssicherheit bei diesem Befund.
Erstattung & Dringlichkeit:
Alle privaten Apothekenbelege für eine spätere Rückerstattung aufbewahren. Wenn der Arzt blockiert, geht halt leider nur HA oder Facharztwechsel. Das habe ich auch mit Mühen hinter mich bringen müssen....
Formfehler auf dem Rezept vermeiden:
Achte penibel darauf, wie das Kassenrezept von den MFAs bedruckt wird! Bei Pankreasenzymen muss die Diagnose (z. B. ICD-10 K86.81 G wie gesichert!) korrespondierend und an der richtigen Stelle auf dem Rezept vermerkt sein. Passt die Zuordnung oder Reihenfolge auf dem Ausdruck nicht genau, schlägt meist die Praxis-Software oft sofort Warnungen wegen angeblicher Regressgefahr an – obwohl die Verordnung medizinisch zu 100 % berechtigt ist.
Ich hatte im Rahmen meiner Suche nach einem neuen Gastroenterologen selbst den Fall : Auf dem Beispielrezept war zwar im Freitext „exokrine Pankreasinsuffizienz“ eingetragen, aber ohne den offiziellen ICD-Code und ohne das Zusatzkürzel „G“ (für gesicherte Diagnose). Prompt gab es Diskussionen bei dem damaligen HA.
Beim E-Rezept: Die optische Reihenfolge spielt digital zwar keine Rolle mehr, aber das Prinzip bleibt gleich: Die Praxis muss die Diagnose im System zwingend als K86.81 G verschlüsseln. Fehlt das G, schlägt die Software der Praxis auch beim E-Rezept sofort Fehlermeldungen bezüglich des Budgets an!
Re: Kreon/Regress
Verfasst: 13. August 2026, 17:58
von Tasmania
Liebe/r Dmnk!
Vielen Dank erstmal!
Es fällt mir schwer zu glauben, eigentlich sollten wir in D doch gut abgesichert sein.? Wenn ich es nicht erleben würde, könnte ich es nicht glauben. Und würde denken, derjenige macht etwas total falsch.
Diese Rechtshinweise von dir helfen mir vielleicht weiter.
Mit der Kk hatte ich schon telefoniert, die meinten 116117, wobei die Facharzttermine immer ewig dauern.
Ich werde das mit dem Anschreiben jetzt versuchen! Wenn die Kk das absegnet, kann es mir der Hausarzt verschreiben, was viel weniger Aufwand wäre. Ich mache ja schon seit April rum.
Re: Kreon/Regress
Verfasst: 13. August 2026, 18:08
von -dmnk-
Gerne geschehen.
Ich bin selbst in einer großen Hausarztpraxis mit mehreren Ärztinnen und Ärzten. Bei mir hat es auch seit letzten Quartalsende besser geklappt, als ich an eine sachverständige Ärztin geraten bin, die mir klipp und klar gesagt hat: „Sie brauchen einfach viele Enzyme, Punkt.“ Sie hat verstanden, worum es geht, und das Ganze direkt freigegeben.
Wichtig für die Praxis-Software (besonders gegen Quartalsende):
In manchen Praxen schlägt gegen Ende des Quartals (z. B. im 3. Quartalsmonat) das Abrechnungssystem Alarm, wenn die Enzym-Menge hoch ist. Die Ärzt/innen oder das Praxispersonal können und müssen ihr Praxisprogramm im Hintergrund so konfigurieren, dass solche automatischen Warnmeldungen bei einer gesicherten chronischen Diagnose gar nicht erst aufploppen.