Hallo, ich habe auf Grund meiner Erkrankung an der Bauchspeicheldrüse (Pankreaslinksresektion mit Anbindung des Darmes, dadurch ständige Verdauungsprobleme und Fettunverträglichkeit, Schmerzen usw.) sowie weiterer schwerwiegender Erkrankungen einen Antrag auf Anerkennung des Grades auf Behinderung gestellt. Mir wurde ein GdB von 30 anerkannt.
Hatte Widerspruch dagegen eingelegt. Im Rahmen der Widerspruchseinlegung hatte ich einen GdB von 100 angegeben, da ich glaubte, dass die einzelnen Grade der Behinderungen der Erkrankungen bei der Bestimmung des Gesamtgrades der Behinderung zusammengerechnet werden.
Nun kam der Widerspruchsbescheid. Der Grad der Behinderung wurde nicht geändert, es bleibt bei 30.
Inzwischen habe ich mir Rat bei einer kompetenten Person eingeholt. Danach müsste mir mindestens ein Grad von 50 zuerkannt werden. Außerdem wurden nicht von allen mich behandelnden Ärzten Stellungnahmen nach § 20 SGB X eingeholt, obwohl ich diese angegeben hatte. Auch erfolgte keine fachärtzliche Begutachtung durch Fachärzte des Versorgungsamtes bzw der widerspruchsführenden Stelle für die für mich zutreffenden 4 Facharztbereiche.
Was kann man tun, um ein Klageverfahren zu vermeiden ? Könnte der Bescheid nochmals geändert werden ohne Klageverfahren ? Und falls doch nur ein Klageverfahren in Frage kommt, wie kommt man zu einen kompetenten Fachanwalt, der auf dem Gebiet schon viele erfolgreiche Verfahren geführt hat ? (Sollte in bzw um Dresden oder Leipzig niedergelassen sein).
Danke im Voraus
Grad der Behinderung
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Re: Grad der Behinderung
Nun ja, leider ist es nicht so, das man den Grad bekommt, der einem zusteht, aufgrund der Einschränkungen. Es ist sehr schwierig und kostet Nerven.
Schade, das die Op Dir solche Beschwerden macht, was sagen da die Ärzte dazu?
Ich glaube jetzt bleibt Dir nur noch der Weg einer Klage, wie das ausgeht ist unklar.
Mit Vergünstigungen sieht es auch nicht rosig aus und es stellt sich die Frage ob der Kampf sich lohnt. Außerdem ist der Ausweis befristet auf 5 Jahre, dann muss man neu beantragen und die ganze Prozetur geht von vorn los.
Gute Anwälte sind Mangelware, kann dir leider nicht helfen, der VdK macht glaube auch so was.
Viel Glück
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