heute möchte ich wie folgt zur Erstattungsfähigkeit von NORTASE® informieren.
Trotz aller Bemühungen zur Abwendung des G-BA-Entschlusses muss ich Sie leider darüber informieren, dass mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (BAnz AT 08.05.2025 B5) die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage I (OTC-Übersicht) – Nummer 36 (Pankreasenzyme) mit Wirkung zum 09.05.2025 in Kraft getreten ist.
Durch diesen Beschluss wurde das Wort „Pankreasenzyme“ ersetzt durch die Wörter „Aus dem Pankreas gewonnene Enzyme“. Diese kleine redaktionelle Änderung schränkt die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln mit Verdauungsenzymen, die nicht aus dem Pankreas von Tieren stammen, zur Behandlung chronischer, exokriner Pankreasinsuffizienz oder Mukoviszidose sowie zur Behandlung der funktionellen Pankreasinsuffizienz nach Gastrektomie bei Vorliegen einer Steatorrhoe ein.
Seit dem 09.05.2025 ist NORTASE ® damit leider nur noch sehr eingeschränkt zu Lasten der GKV verordnungsfähig.Weiterhin erstattungsfähig bleibt NORTASE bei:
- Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
- Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Nicht mehr erstattungsfähig ist NORTASE ®bei Erwachsenen mit chronischer, exokriner Pankreasinsuffizienz oder Mukoviszidose sowie zur Behandlung der funktionellen Pankreasinsuffizienz nach Gastrektomie bei Vorliegen einer Steatorrhoe. Die Behandlungskosten sind von den Erwachsenen selbst zu tragen, auch wenn die EPI nachgewiesen ist (Pankreas-Elastase 1 < 200 µg/g Stuhl).
Für Betroffene, die weiterhin nicht auf Rizoenzyme im Rahmen der EPI-Therapie verzichten können oder möchten, folgender Hinweis:
Einige Krankenkasse erstatten freiwillig bis zu einem bestimmten Höchstbetrag die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel wie NORTASE®.
Eine Aufstellung findet sich auf folgender Webseite:
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https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/leistungen-gesetzliche-krankenkassen/gesetzliche-krankenkassen-besondere-leistungen/rezeptfreie-medikamente/
Neben REPHA GmbH Biologische Arzneimittel, Ärzten und Berufsverbänden hat sich auch der AdP als Bundesverband mit Nachdruck für den Erhalt der Erstattungsfähigkeit der Rizoenzyme eingesetzt. Leider wurden die Einwände weder beim G-BA noch beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) berücksichtigt.
Ich bedauere sehr, dass ich Ihnen dahingehend keine bessere Informationen übermitteln kann.