Krankengeld und rückwirkender Rentenzubilligung

(Krebs, Entzündung, Operation, Nachsorge, Verdauung, Ernährung, Diabetes, Reha, Recht ...)

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Reinhard
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Krankengeld und rückwirkender Rentenzubilligung

Beitrag von Reinhard »

Pankreatix hat geschrieben:Hallo Reinhard,

den Verlauf des Verrentungsverfahrens den Du beschreibst, kann ich aus eigener Erfahrung leider bestätigen. Ich wollte auch nach den Operationen wieder als Leitender Angestellter eines rd. "Tausend-Mann (-natürlich auch Frau-, deshalb in Gänsefüsschen!) -Unternehmens einsteigen. Aber die Krankenkasse sah die Situation vollkommen anders, und bat mich dann, innerhalb eines gewissen Zeitraumes aufgrund meiner Erkrankung, von der ich ausging, dass diese nun soweit behandelt worden war, eine Reha absolviert hatte und von dieser als gesund bzw. arbeitsfähig entlassen wurde, dass ich damit wieder langsam meine Tätigkeit im Untermehmen aufnehmen könnte: Die Krankenkasse "bat" mich dann, entweder einen Rentenantrag zu stellen, oder aufgrund einer weiteren Rehamaßnahme die Erwerbsunfähigkeit feststellen zu lassen. Da ich natürlich den Sinn dieser Formulierung und angestrebten Aktion verstand, reichte ich den Antrag auf Verrentung wegen Erwerbsunfähigkeit ein, und wurde daraufhin dann als vollständig erwerbsunfähig verrentet; nach zweimaliger Verlängerung wurde ich dann auf unbestimmte Zeit als vollständig erwerbsunfähig erwebsunfähig eingestuft.

Bis zu diesem Zeitpunkt Stand mir auch seitens der Krankenkasse Krankengeld zu (aber nicht erhielt, dazu später), da die 78 Wochen (6 Wochen Lohnfortzahlung + 72 Wochen Krankengeld) noch nicht erreicht wurden.

Der Bescheid der Rentenversicherung zur Verrentung wegen vollständiger Erwerbsfähigkeit erreichte mich etwa in der 45. Woche des Krankseins. Verrentet wurde ich daraufhin rückwirkend auf einen Zeitpunkt, der in etwa der 20. Woche entsprach.

Und hier kommt nun der Unterschied, den ich erfahren "durfte" zu der Beschreibung, die Du, Reinhard, niedergeschrieben hast:

Ich musste das "zuviel erhaltene" Krankengeld (das ich mittlerweise, etwa 14 Tage vor dem Rentenbescheid erhalten hatte) rückwirkend zum rückwirkenden Verrentungszeitpunkt (20. Woche) gegenüber der mittlerweile erreichten Woche, bis zu der ich von der Krankenkasse Krankengeld erhalten hatte (45. Woche), zurückzahlen. Das entsprach dann der Differenz zwischen der erheblich niedrigeren Erwerbsunfähigkeitsrente zum Krankengeld multipliziert mit 25 Wochen: Eine ganze Menge Geld!!! Zudem kam noch, dass die Krankenkasse nicht in der Lage war mein Krankengeld zu ermitteln, da ich als Ltd. Angestellter ein Fixgehalt erhielt, sich also generell monatlich nichts (!!!) veränderte, so dass ich selbst zum Zeitpunkt der Verrentung wg. voller Erwerbsunfähigkeit, also in den mittlerweile 45 Wochen, natürlich kein Gehalt, aber auch kein Krankengeld erhielt; eine äußerst spannende Zeit, in der mittlerweile sämtliche (!!!) Reserven und Ersparnisse und Anleihen bei unseren Eltern absolut ausgereizt waren! Zumal gerade in diesem Zeitraum die festgelegte Zinsfestschreibung der Finanzierung unseres kleinen (!) Eigenheimes von 10 Jahren auslief, und eine Anschlussfinanzierung anstand. Und das der finanzierenden Bank verständlich zu machen, zumal ich zu der Zeit bereits rd. 3 Monate wg. nekotisierender Pankreatitis im Krankenhaus lag und selber kein persönliches Bankgespräch führen konnte, war nicht sonderlich einfach, zumal jede auch noch so kleine Aufregung bei mir weitere Schübe auslöste.

Eigentlich wollte ich gar nicht so weit ausholen. Aber mir war es dann doch wichtig zu beschreiben, wie solch ein Verrentungsverfahren auch verlaufen kann, wobei alle Beteiligten sich sicher ihren jew. Bestimmungen entsprechend "korrekt" verhalten hatten. Als Betroffener kann solch ein Ablauf bzw. Verlauf allerdings nahezu existenziell verlaufen!

Hier hilft einem Niemand und keine der "betroffenen" (wobei das eigentlich ich war!) Institionen war aufgrund der "internen Vorschriften" und "Spielräume" in der Lage, mir einfach nur etwas Zeit zu geben (zumal die Immobilie ja mit einer Hypothek besichert war): Vier Wochen später hätte sich alles in Wohlgefallen aufgelöst und der gesamte Schriftverkehr und die Telefoniererei vom Krankenbett sowie die mich sehr einnehmenden Anstrengungen und Belastungen wie Sorgen um die quasi anstehende Zwangsversteigerung unseres Häuschens während ich im Krankenbett liege, waren meiner Rekonvaleszenz, vielleicht sogar nachvollziehbar, nicht sonderlich zuträglich. Vielen herzlichen Dank an meine liebe Frau, ohne sie hätte ich das alles nicht geschafft !!!

Auf, dass möglichst allen Betroffenen ein besseres Verfahren widerfährt, wünsche ich Euch Allen alles Gute und vebleibe
mit freundlichen Grüßen,

Euer Pankreatix
Hab den Part mal hier unter einem neuen Thema versucht extra darzustellen. Hoffentlich gelingt mit dass so wie ich es mir vorstelle. Das was ich Karla geschrieben habe, hab ich hier hin kopiert. Setze auch Ihr Einverständnis voraus, da die neue Diskussion ohne diesen Beitrag keinen Sinn mach.

Hatte an Karla geschrieben:
Sollte es zu einem derartigen Verfahren kommen rate ich Dir folgendes zu beachten:
Die Krankenkasse kann den Versicherten nur auffordern, innerhalb von 10 Wochen einen Antrag auf med. Rehabilitation zu stellen wenn der medizinische Dienst oder ein Krankenhaus Erwerbsunfähigkeit feststellt. Die Kasse kann keinen zwingen, sofort einen Rentenantrag zu stellen. Klingt paradox, zumal ja bereits eine Reha durchgeführt wurde, ist aber vom Gesetzgeber so geregelt. Dieser dann erneut gestellte Reha Antrag kann (und wird) dann von der Rentenversicherung einem Rentenantrag gleichgestellt.
Also Fristen ausnutzen, da die Rente in der Regel niedriger als das Krankengeld ist. Krankengeld wird wird innerhalb von drei Jahren für maximal 78 Wochen (Leistungsunterbrechung= LU) ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Wenn die Erkrankung erstmalig im April 2009 aufgetreten ist (und vorher auch keine AU bestand, die mit der jetzigen Krankheit im ursächlichen Zusammenhang stand) rechne 78 Wochen ab den ..?..April 2009. Solange hat Dein Mann Anspruch auf Krankengeld. Ein Rentenverfahren dauert (wenn alle Papiere zusammen sind) ca. 12 Wochen.
Im Extremfall ein vierte Jahr vor der Leistungsunterbrechung einen Rentenantrag stellen. Aber so glatt geht es selten, vorher unternimmt die Kasse schon etwas in Sachen "Reha-Antrag".
Die Rente wird in der Regel rückwirkend zugebilligt-abhängig vom Datum der Stellung des (Reha)Antrages. Demnach wäre, wenn die Rente niedriger als Krankengeld ist, ein Betrag dem Versicherten zu viel gezahlt. Die Zahlung der Krankengeldes wir mit Eingang des Bescheides eingestellt und der zu viel gezahlter Betrag wird nicht vom Versicherten zurückgefordert.
Es ist etwas kompliziert, bei Fragen mich anrufen. Bei aller vorrangigen Betroffenheit, kein bares Geld verschenken.
Lieben Gruß
Reinhard Holthöfer
RG Hannover
05722 71480
Zuletzt geändert von Reinhard am 26. September 2009, 13:06, insgesamt 2-mal geändert.
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Reinhard
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Re: Krankengeld und rückwirkender Rentenzubilligung

Beitrag von Reinhard »

Hallo Pankreatix,
benötige noch folgende Angaben:
-ist bzw. war das eine gesetzliche Krankenkasse, ggf. welche
-wann begann erstmalig die Erkrankung, gab es Vorerkrankungen,
-meines Wissens gibt es Höchstkrankengeld, gemessen an der Beitragsbemessungsgrenze
(Du zahlst ja auch nicht vom ges. Entgelt Beiträge)
Sollte es sich um eine gesetzlich Krankenkasse halten gelten die gesetzlichen Bestimmungen,
bei privaten Kassen sind Verträge gültig.
Bin gespannt auf Deine Antwort.

Reinhard

Zusatz:
Ich will und darf keine verbindlichen rechtlichen Beratungen geben. Bitte meine Beiträge nur als Tipp (unter Freunden) ansehen.
Danke
R.
TomRZ
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Re: Krankengeld und rückwirkender Rentenzubilligung

Beitrag von TomRZ »

Hallo Reinhard, hallo an Alle,

dies ist mein erster Beitrag im Forum. Nachdem ich hier schon einige Male reingeschaut habe, habe ich mich heute angemeldet, da auch mich das Thema 'Wie geht es weiter mit Reha, Krankengeld und Rente?' beschäftigt.

Kann man wirklich so schnell zur Verrentung gedrängt werden?

Der Sachverhalt:
Wurde im Januar operiert (Pankreas-Karzinom), seit Ende Februar laufende Chemotherapie ist gerade abgeschlossen. Habe im August den Reha-Antrag gestellt, ohne eine Aufforderung der Krankenkasse. Dieser wurde von der Rentenversicherung bewilligt.
Nun bekam ich ein Schreiben der Krankenkasse, dass nach einem ihr vorliegenden medizinischen Gutachten meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet bzw. gemindert sei. Die Kasse behandelt den Antrag jetzt so, als ob er nach Aufforderung gestellt worden wäre und weist darauf hin, dass der Antrag als Rentenantrag gilt, falls die Leistungen zur Rehabilitation nicht erfolgreich sind.

Da mir nicht bekannt ist, dass ein medizinisches Gutachten zu meiner Erwerbsfähigkeit erstellt wurde, habe ich bei der Kasse angerufen. Man teilte mir mit, dass die Bewilligung der Reha einem solchen Gutachten gleichkäme, da eine Reha nur bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit bewilligt würde (sinngemäß).

Das hatte mich zunächst beruhigt, nun da ich hier über die 'Zwangsverrentung' lese, mache ich mir doch wieder Gedanken.

Des weiteren wird darauf hingewiesen, dass ich zukünftig gegenüber dem Rentenversicherungsträger keine Erklärungen ohne Bestätigung der Krankenkasse abgeben darf (z.B. über Verschiebung der Reha, Rücknahme des Antragsa auf Reha bzw. Rente, Rentenart, Rentenbeginn etc.). Mir war nicht bewußt, dass ich mit dem Antrag auf Reha gleichzeitig einen Rentenantrag stelle.

Ist das so rechtmäßig? Das Schreiben enthält am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung, nach der ich gegen diesen 'Bescheid' Widerspruch einlegen kann. Ich frage mich, was das bedeutet und was eigentlich beschieden wird? Sollte ich Widerspruch einlegen, einen Anwalt oder eine Beratungsstelle aufsuchen?

Bin für jegliche Hinweise oder Erfahrungen dankbar.

Mit besten Grüßen,
Tom
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Lutz Otto
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Re: Krankengeld und rückwirkender Rentenzubilligung

Beitrag von Lutz Otto »

Hallo Tom,

erst einmal herzlich willkommen in Forum des AdP.

Ich soll dir zunächst Grüße von Reinhard ausrichten und er hat deine obigen Anfrage bezüglich Krankengeld/Rentenzubilligung zur Kenntnis genommen. Da er aber einige Tage für den AdP e.V. unterwegs ist, ist es ihm technisch leider nicht möglich, sofort auf deinen Beitrag zu antworten. Er lässt ausrichten, das er sich am Sonntag zu deinen Fragen äußern wird.


Ich hoffe du kannst dich bis Sonntag gedulden und hast Verständnis , das es Reinhard leider nicht möglich ist, sofort auf deine Anfrage zu antworten.

LG Lutz
TomRZ
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Re: Krankengeld und rückwirkender Rentenzubilligung

Beitrag von TomRZ »

Hallo Lutz,

vielen Dank für Deine Antwort. Klar hab ich bis Sonntag Zeit. Ich werde erstmal weiter zu dem Thema recherchieren und evtl. eine Beratungsstelle in Lübeck aufsuchen. Vielleicht kriege ich ja was raus, was auch anderen nützen kann. Werde das ggf. hier posten.

Gruß, Tom

P.S.: Da Du in Magdeburg wohnst: Die Rentenversicherung schickt mich zur Reha in die Klinik nach Bad Salzelmen (Schönebeck/Elbe). Das ist ganz in der Nähe, ist Dir diese Klinik vielleicht bekannt?
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Lutz Otto
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Re: Krankengeld und rückwirkender Rentenzubilligung

Beitrag von Lutz Otto »

Hallo Tom,

ich denke schon das dir Reinhard das Eine oder Andere interessante zu diesem Thema noch schreiben wird.
Anderseits wäre es auch schön, wenn du hier deine Erfahrungen oder Infos posten würdest.

Zu deiner REHA in Schönebeck/ Bad Salzelmen. Diese Einrichtung ist sehr modern und landschaftlich sehr schön gelegen.
So hast du das Solequell-Bad, den wunderschönen Kur-Park, ein Gradierwerk (ein MUSS ), Solequellen usw..
In dieser Richtung wird es dir sicherlich an nichts fehlen. Die Landeshauptstadt Magdeburg ist ca. 15 km entfernt und bequem mit PKW oder der DB schnell zu erreichen. In unserer Umgebung hat die Waldburg-Zeil Rehabilitationsklinik einen sehr guten Ruf und habe ich persönlich auch bisher nur positives gehört. Oftmals liegt es auch an jedem Patienten selber, welche Erfahrungen er/sie in/mit einer REHA-Einrichtungen macht.
Wann soll es denn bei dir in Bad Salzelmen losgehen und für welchen Zeitraum wurde die REHA bisher bewilligt?

LG Lutz
Ein herzlichen Gruß aus Magdeburg

Lutz Otto

AdP e. V. - Vorstrandsvorsitzender
TomRZ
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Re: Krankengeld und rückwirkender Rentenzubilligung

Beitrag von TomRZ »

Hallo Lutz (und Reinhard),

zu meinem Bescheid (der Anlass meiner Anfrage, siehe unten), habe ich inzwischen folgendes herausgefunden:

Der entscheidende Punkt, auf den sich die Rechtsbehelfsbelehrung bezieht, ist die Feststellung der verminderten bzw. gefährdeten Erwerbsfähigkeit. Diese ist das Ergebnis der Prüfung des Reha-Antrags und der Grund für die Bewilligung, somit hat es keinen Sinn, dagegen Widerspruch einzulegen. Entscheidend für den weiteren Vorgang ist schließlich der Abschlußbericht am Ende der Maßnahme.

Gestern habe ich den Termin von der Klinik bekommen, die Reha soll erst am 03.12. beginnen. Ich will versuchen, den Beginn etwas vorzuziehen. Der Berater meiner Krankenkasse meinte, dass diese Möglichkeit besteht, wenn ich bereit bin dort sehr kurzfristig anzureisen. Es kommt wohl hin und wieder vor, dass Patienten eine Maßnahme nicht antreten (können). Mal sehen, was sich ergibt.

Nach den Informationen im Internet glaube ich auch, dass die Klinik in Bad Salzelmen ganz gut ist. Auch die Lage und Umgebung klingt schön, freue mich auf den Aufenthalt dort. Bewertungen von Patienten habe ich zu dieser Klinik im Internet noch nicht gefunden. Bei solchen bin ich auch eher skeptisch. So gibt es zu den Kliniken hier vor Ort (Föhrenkamp in Mölln und Lehmrade) so gegensätzliche Beurteilungen, dass man meinen könnte die Leute waren in verschiedenen Kliniken.

Bin gespannt, was Reinhard dazu schreibt.

Viele Grüße,
Tom
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Reinhard
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Re: Krankengeld und rückwirkender Rentenzubilligung

Beitrag von Reinhard »

TomRZ hat geschrieben: Nun bekam ich ein Schreiben der Krankenkasse, dass nach einem ihr vorliegenden medizinischen Gutachten meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet bzw. gemindert sei. Die Kasse behandelt den Antrag jetzt so, als ob er nach Aufforderung gestellt worden wäre und weist darauf hin, dass der Antrag als Rentenantrag gilt, falls die Leistungen zur Rehabilitation nicht erfolgreich sind.

Da mir nicht bekannt ist, dass ein medizinisches Gutachten zu meiner Erwerbsfähigkeit erstellt wurde, habe ich bei der Kasse angerufen. Man teilte mir mit, dass die Bewilligung der Reha einem solchen Gutachten gleichkäme, da eine Reha nur bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit bewilligt würde (sinngemäß).




Tom
Hallo Tom,
werde am Montag versuchen herauszubekommen, ob das in der Form rechtmäßig ist.
Trotzdem muss ich betonen, dass ich keine Rechtsauskunft gebe und auch nicht geben darf.
Meine Meinung zuerst:
Wenn alle die, die Reha Maßnahmen bewilligt bekommen, erwerbsunfähig (EU) sind, dann bricht die Rentenversicherung zusammen. Man bekommt eine Kur um EU zu vermeiden (auch für weitere Zukunft) aber man ist nicht automatisch erwerbsunfähig. Das zu unterstellen grenzt für mich schon an eine Frechheit.
Der normale Verlauf wäre der:
Die Kasse fragt nach einer gewissen Zeit oder bei einer bestimmten Sachlage beim med. Dienst oder beim Krankenhaus nach, ob EU vorliegt. Liegt EU vor muss sie den Betroffenen auffordern (per Einschreiben) innerhalb von 10 Wochen einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen. Dann trifft es auch zu, dass später Absprachen ect. mit dem RV-Träger zu Verhinderung der Rente nicht zulässig sind.
Auch wenn der Sachbearbeiter eventuell diese Frage gestellt hat und eine solche Auskunft bekommen haben sollte, zweifel ich die Rechtmäßigkeit an. Aber wie gesagt, sich bin ich mir nicht.
Hat er eine solche Auskunft nicht bekommen, denke ich, ist die Angelegenheit nicht richtig gelaufen.
Melde mich Anfang der Woche.
Bis dann
Gruß
Reinhard
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Reinhard
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Re: Krankengeld und rückwirkender Rentenzubilligung

Beitrag von Reinhard »

TomRZ hat geschrieben: Der entscheidende Punkt, auf den sich die Rechtsbehelfsbelehrung bezieht, ist die Feststellung der verminderten bzw. gefährdeten Erwerbsfähigkeit. Diese ist das Ergebnis der Prüfung des Reha-Antrags und der Grund für die Bewilligung, somit hat es keinen Sinn, dagegen Widerspruch einzulegen. Entscheidend für den weiteren Vorgang ist schließlich der Abschlußbericht am Ende der Maßnahme.


Tom
Hallo Tom,
nach meinen Gesprächen ist es richtig, wie die Kasse verfahren ist, auch dann, wenn es in der Sache mir nicht logisch erscheint.
Daran haben sich schon andere gestoßen und geklagt mit dem Ergebnis, dass der Richter von irgendeinem Sozialgericht der Kasse recht gegeben hat.
Wenn es mir nach einer Reha-Maßnahme relativ gut ginge, so würde ich auf eine Wiedereingliederung ins Berufsleben pochen,
an dieser Maßnahme teilnehmen bis die Krankenkasse keine Leistungen in Form von Krankengeld zahlen muss. Erst dann wäre die Sache vom Tisch.
Habe mit einem Betroffenen vor wenigen Tagen den AdP beim DGVS und DGAV mit einem Stand in Hamburger CC vertreten, der nach einer gleichartigen Erkrankung diesen Weg gehen konnte. Das wünsche ich Dir von ganzem Herzen,
Lieben Gruß
Reinhard
TomRZ
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Re: Krankengeld und rückwirkender Rentenzubilligung

Beitrag von TomRZ »

Hallo Reinhard,

vielen Dank für die Information.

Natürlich werde ich die Wiedereingliederung in Anspruch nehmen. So ist es auch von seiten der Kasse vorgesehen und ich denke, auch die RV wird darauf hinwirken.

Ich beabsichtige allerdings nicht, den Zeitraum des Anspruchs auf Krankengeld voll auszuschöpfen, sondern will möglichst schon vorher wieder 'normal' berufstätig werden. Schließlich besteht der Anspruch innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren, und was ist, wenn vor Ablauf von drei Jahren wieder die Notwendigkeit eintritt, Krankengeld zu beziehen? Unter anderem deshalb bemühe ich mich auch um einen früheren Beginn der Reha.

Aus Deiner Antwort ergibt sich für mich eine weitere Frage: Was heißt 'die Sache ist vom Tisch', wenn ich den Anspruch auf Krankengeld voll ausschöpfe? Sollte ich bis dahin nicht voll erwerbsfähig sein, wäre ich doch ein Fall für die Rente, oder?

Viele Grüße,
Tom
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